![]() |
![]() |
|
| Mit dem Begriff Städtebau, der die bauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden bezeichnet, ist im Zusammenhang mit behördlichen Aufgaben die Nutzung von Grund und Boden und die örtliche Planung angesprochen. Bauleitpläne gewährleisten eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan mit Grünordnugsplan (verbindlicher Bauleitplan). Diese tragen dazu bei eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. verkehr wohnen gewerbe städtebauliche untersuchung |
||
städtebau
|
© brugger landschaftsarchitekten disclaimer impressum